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Fairtrade und Bio

Fairtrade und Gesundheitsschutz

Stand: 01.04.2009

 

Fairtrade leistet Beitrag zum Gesundheitsschutz


Das „Recht auf Gesundheit“: Theorie und Realität


„Jeder hat das Recht zu einem Lebensstandard, der angemessen für die Gesundheit und das Wohlergehen von sich selbst und seiner Familie ist, einschließlich medizinischer Versorgung und den notwendigen sozialen Diensten.“

(Recht auf Gesundheit, Artikel 25 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, United Nations 1948)

Das von den Vereinten Nationen postulierte „Recht auf Gesundheit“ hat sich auch heute noch nicht überall in der Realität niedergeschlagen. Besonders für Menschen in den sogenannten Entwicklungsländern ist sauberes Trinkwasser, ausgewogene Nahrung und sanitäre Versorgung eher die Ausnahme als die Regel.

Auch gesunde Arbeitsbedingungen, eine gesunde Umwelt und Informationen zur Gesundheitsvorsorge sind keine Selbstverständlichkeit. Armut erhöht zudem das Krankheitsrisiko: der Mangel an Medikamenten und medizinischer Versorgung sowie einseitige Ernährung oder Hunger schwächen das Immunsystem und machen die Menschen anfälliger für Krankheiten. Erschwerend hinzu kommt, dass kranke Menschen häufig nicht mehr arbeiten gehen und ihre Familien versorgen können. So entsteht ein nur schwer zu durchbrechender Teufelskreis von Armut und Krankheit.


Fairtrade leistet einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz 

 

Kostendeckende Mindestpreise und existenzerhaltende Löhne sorgen für ein gesichertes finanzielles Grundeinkommen der Kleinbauern und Arbeiter. 

Das internationale Fairtrade‐System umfasst strenge Umwelt‐Standards, denn Umweltschutz ist Gesundheitsschutz.

Die Standards umfassen u.a. Richtlinien für:

  • nachhaltige Anbauweise
  • Förderung von Bio‐Anbau durch Betreuung von ansässigen Agrarexperten und zusätzlichem Bio‐Aufschlag für ökologisch angebaute Produkte
  • Einsatz von natürlichen Düngemitteln und Nützlingen ‐ nachhaltige Wasser‐ und Müllwirtschaft, Recycling wiederverwertbarer Stoffe
  • Pestizid‐ /Düngereinsatz:

‐ Verbot von gesundheitsgefährlichen Pestiziden und Düngemitteln
‐ strenge Schutzmaßnahmen beim Umgang mit chemischen Substanzen (Schutzanzüge, verpflichtende Warnhinweise, feste „Ruhezeiten“ nach Behandlung der Felder
- Verbot von Gentechnisch manipuliertem Saatgut (GMO’s) 

 

Darüber hinaus sehen die Fairtrade‐Standards weitere Hilfestellungen zur Erhaltung der Gesundheit der Produzenten vor. Zum Beispiel:

  • vertraglich geregelter Mutterschutz sowie Kündigungsschutz für Arbeiterinnen während der Schwangerschaft und nach der Geburt
  • Kostenlose ärztliche Versorgung von Arbeiter o Gesundheitsaufklärung für Arbeiter‐ und Produzentenfamilien
  • Zusätzlich wird eine Fairtrade‐Prämie für soziale Projekte gezahlt, über deren Verwendung die Bauern und Arbeiter demokratisch entscheiden. Das Geld fließt so in die sozialen Projekte, die für die Gemeinschaft am dringlichsten sind.

Zum Beispiel:
- Einrichtung von Apotheken und Gesundheitsstationen
- Einrichtung regelmäßiger ärztlicher Sprechstunden in entlegenen Gebieten
 -ärztliche Versorgung speziell für Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder

- Anschaffung von Moskitonetzen, Erste Hilfe‐  Materialien, Impfstoffen, Krankentransporten
- Bau von Trinkwasserbrunnen und sanitären Anlage


Quelle:

http://www.transfair.org/fileadmin/user_upload/_____PDF_____/materialien/statements/FairtradeGesundheitsschutz.pdf